Rechtliches

Haftungsausschluss

Gültig für das Wild Wave Retreat Fuerteventura 2026, veranstaltet von Margarita Jansen.

Haftung für Personen- und Sachschäden

Die Veranstalterin haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden und soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Aktivitäten und Sport

Surf- und Yogasessions sowie alle weiteren sportlichen Aktivitäten im Rahmen des Retreats erfolgen auf eigenes Risiko der Teilnehmer:innen. Die Veranstalterin stellt sicher, dass alle Aktivitäten unter fachkundiger Anleitung stattfinden.

Die Veranstalterin haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen, die durch Missachtung von Sicherheitsanweisungen, eigenverantwortliches Handeln oder unvorhersehbare Umstände entstehen.

Teilnehmer:innen wird empfohlen, eine persönliche Unfall- und Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Gepäck und persönliche Gegenstände

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände der Teilnehmer:innen während des Retreats.

Externe Dienstleister

Für Leistungen externer Anbieter (z. B. Surf-Schulen, Transportunternehmen, Unterkunft) haftet die Veranstalterin nur, soweit eigene Organisations- oder Auswahlverschulden vorliegen. Im Übrigen gelten die Haftungsbedingungen der jeweiligen Dienstleister.

Höhere Gewalt

Die Veranstalterin haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen), die eine Durchführung einzelner oder aller Programmpunkte unmöglich machen. In solchen Fällen wird ein gleichwertiger Ersatz oder eine anteilige Rückerstattung angeboten, soweit möglich.

Empfehlung zur Reiserücktrittsversicherung

Da Reigebuchte Flüge und Reisekosten nicht im Leistungsumfang des Retreats enthalten und bei Absage durch die Veranstalterin grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, empfehlen wir ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Stand: Juni 2026 · Zurück zum Retreat